Aus dem Takt
Wenn Demenz den Rhythmus vorgibt
Wirklich einverstanden?
Medienrechtlich gilt, dass niemand ohne seine Einverständnis gefilmt werden darf. Bei Kindern unter 18 Jahren müssen die Eltern den Aufnahmen zustimm en. Bei Menschen mit Demenz müssen, sofern der Betroffene entmündigt wurde, die Bevollmächtigten zustimmen. Dennoch sollte auch der Betroffene selbst zustimmen, darauf weist auch der Pressekodex des Deutschen Presserats hin. Aber wie sieht es mit einer Einverständnis aus, wenn der Mensch , der diese gibt bereits sichtlich in seinen kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt ist? In folgendem Ausschnitt sind dies nur kleine Anzeichen, so verwechselt die Protagonistin ihren Geburtsort, Pischkowitz mit ihrem langjährigen Wohnort, Hechingen. Außerdem weiß sie nichts mehr von unseren vorangegangenen Besuchen. Gilt ein „ja“ hier noch als „ja“?

Michael Schmieder

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